Der ABV (der Abschnittsbevollmächtigte) - dein Freund und Helfer - eingeführt 1952.
Der ABV gehörte zur Volkspolizei (VP).
In seinem Abschnitt (Gemeinde, Stadtbezirk..) war er für die Bürger zuständig. Er ging auch auf Streife, führte Verkehrskontrollen durch, sah die Hausbücher ein, nahm Strafanzeigen auf... Jeder Bürger musste sich nach dem Bezug einer Wohnung in das Hausbuch eintragen. Hier ging es um die Meldepflicht.
Seine Einschätzungen waren auch entscheidend, ob ein Bürger z.B. in die BRD einreisen durfte oder nicht. Eingesehen wurden seine Einschätzungen vom Ministerium für Staatssicherheit.
Er kontrollierte auch die Fahrräder in unserer Schule und gab Verkehrsunterricht.
Die Fotos habe ich im DDR-Museum Pirna aufgenommen.
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